Ausweispflicht in Deutschland

 

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldpflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

 

Ein Verstoß gegen die Ausweispflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

 

Bei Überschreiben einer Auslandsgrenze ist grundsätzlich das Mitführen eines gültigen Personalausweises/Reisepasses altersunabhängig vorgeschrieben. Die Einreisebestimmungen sind in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt.

Aus Haftungsgründen kann seitens der Passbehörde keine Auskunft über Einreisebestimmungen erteilt werden. Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Botschaften der jeweiligen Länder und das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de).

 

Hier finden Sie Hinweise zur Ausstellung von Personalausweis und Reisepass. Den Bearbeitungsstand Ihres neuen Dokuments oder die Abgabe einer Verlusterklärung können Sie im Bürgerbüro-Online einfach von daheim aus erledigen.

 

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, ob ihr Personalausweis oder Reisepass noch gültig ist, damit eine etwaige Neubeantragung ohne Zeitdruck erfolgen kann. Bedenken Sie ebenfalls, dass auch Kinder – unabhängig vom Alter – sich im Ausland mit einem eigenen Dokument ausweisen müssen. Nach der Neuregelung zu den Ausweisdokumenten für Kinder werden für sie seit 01.01.2024 ausschließlich Personalausweise und/oder Reisepässe ausgestellt. Kurzfristige Verlängerungen oder Ausstellungen der Kinderreisepässe sind nicht mehr möglich!

 

Die Bearbeitungsdauer von Personalausweisen bei der Bundesdruckerei in Berlin liegt derzeit (April 2024) bei bis zu 4 Wochen, bei Reisepässen bei 4-6 Wochen. Vorläufige Dokumente können zwar kurzfristig ausgestellt werden, sind aber nicht in allen Ländern zur Einreise zugelassen. Aktuelle Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen können sich Reisende über das Reisebüro, die ausländischen Vertretungen oder online über die Internetseite des Auswärtigen Amtes unter Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (www.auswaertiges-amt.de) einholen.

 

Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden. Zur Antragstellung benötigen Sie stets ein aktuelles biometrisches Passbild. Bei erstmaliger Beantragung bringen Sie bitte ebenfalls eine Geburts- oder Heiratsurkunde mit.