Kommunaler Zuschuss für Beschaffung eines Balkonkraftwerks

 

Bild BalkonkraftwerkDie steigenden Strompreise könnten ein guter Grund sein, sich über Strom Gedanken zu machen, der selbst produziert und im eigenen Haushalt verbraucht wird. Eine Möglichkeit wären sogenannte Balkonkraftwerke. Sie sind im Elektrohandel auch unter Bezeichnungen wie „Stecker-Solargeräte“ oder „Plug & Play – Solaranlagen“ erhältlich. Die Solarpaneele haben in der Regel eine Leistung von 300 Watt bis maximal 600 Watt. Die Anlagen sind zirka 1,0 Meter breit, 1,80 Meter hoch und wiegen 25 Kilogramm. Die Installation ist nicht aufwändig. Eine Investition lohnt sich sowohl für Eigentümer als auch gerade für Mieter, wo eigene Dachflächen nicht vorhanden sind. Die eigene Anlage kann sogar umziehen, wenn es bei einem Wohnungswechsel notwendig wäre.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat nun in seiner Sitzung vom 06.12.2022 ein Zuschusspaket auf den Weg gebracht, das ab dem 01.01.2023 in Anspruch genommen werden kann. Für jedes Balkonkraftwerk wird an den Betreiber eine Förderung von 100 Euro bezahlt. Antragsberechtigt sind neben natürlichen Personen auch juristische Personen mit Hauptwohnsitz in Altdorf. Eine Zustimmung des Hauseigentümers, die Solaranlage an der Fassade zu befestigen, sollte vorliegen. In eigener Verantwortung melden die Besitzer die Anlage nach der Inbetriebnahme beim örtlichen Netzbetreiber und beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur an.

 

Ab dem 01.01.2023 können Anträge auf Förderung schriftlich beim Markt Altdorf, Herr Andreas Schenkl, Dekan-Wagner-Str. 13, 84032 Altdorf gestellt werden. Die Richtlinie sowie das Antragsformular können Interessierte nachfolgend herunterladen, telefonisch oder per E-Mail unter der Adresse kaemmerei1@markt-altdorf.de anfordern. Selbstverständlich können die Unterlagen auch im Rathaus abgeholt oder auf Wunsch zugesandt werden.

 

Einzureichen ist ein vollständig ausgefüllter Antrag. Nach dessen Prüfung wird der Zuschuss ermittelt und der Antragsteller erhält einen Bewilligungsbescheid. Wenn der Kauf und die Installation abgeschlossen sind, kann die Förderung ausbezahlt werden. Der Antragsteller fotografiert die Anlage. Dann legt er eine Rechnung oder andere Belege über den Erwerb vor (z.B. Quittungen oder Kontoauszüge).

 

Antragsformular
Förderrichtlinie Balkonkraftwerk