Benötigte Unterlagen zur Antragstellung:
- Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.)
- bisheriges Ausweisdokument
- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
Ab dem 1. Mai 2025 sollen die Personalausweis- und Passbehörden Lichtbilder bei Dokumentenbeantragungen nur noch in digitaler Form verwenden. Hierbei gibt der Gesetzgeber vor, welche Bilder verwendet werden dürfen. Die Lichtbilder müssen durch zertifizierte Fotografen oder andere zertifizierte Einrichtungen über ein Cloud-basiertes System an die Behörden übermittelt werden.
Lichtbilder, welche durch zertifizierte Drittanbieter, wie zum Beispiel Fotografen und Drogeriemärkte elektronisch übermittelt werden, können für mehrere Dokumentenanträge innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten genutzt werden, ohne dass vor Ort zusätzliche Kosten entstehen
- persönliches Erscheinen bei Antragstellung zwingend erforderlich
- Bei Kindern unter 16 Jahren ist die persönliche Vorsprache mit mindestens einem Elternteil bei Antragstellung erforderlich
Gebühren Personalausweis:
Vorläufiger Personalausweis:
In dringenden Fällen kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.