Überprüfung durch Feldvergleich - Gemarkung Pfettrach

Information des Finanzamtes Landshut

 

Überprüfung durch Feldvergleich

 

Die Nutzungsartenveränderungen der Gemarkung Pfettrach werden auf Grund des Feldvergleichs ab 25.03.2019 nach § 11 BodSchätzG überprüft und nachgeschätzt.

Gegebenenfalls werden vom Schätzungsausschuss auf den Grundstücken Bodenproben gezogen. Nach § 15 BodSchätzG sind die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Aufgrabungen zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.