Der Freistaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr.
Die Vereine können ihre künftigen Veranstaltungen ab 5. April auf dem Portal der GEMA anmelden. Der Freistaat deckt die Kosten für alle Vereine ab, sowohl mit und ohne bestehenden GEMA-Rahmenvertrag. Die Vereinbarung gilt für Veranstaltungen von Vereinen, die keinen Eintritt kosten, mit Tonträgern und mit Livemusik, im Innen- und im Außenbereich – bei einer Maximalfläche von 500 Quadratmetern.
Weitere Informationen erhalten Sie hier, im Informationsblatt zum neuen GEMA-Vertrag sowie unter www.gema.de/ehrenamt-bayern.