Neuere Entwicklungen zum Coronavirus und RKI-Empfehlungen

Der Ministerrat hat die Empfehlung des Bundes zur Absage von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern aufgegriffen und beschlossen, dass staatliche Stellen in Bayern dies nun umgehend umsetzen werden (siehe beiliegenden Auszug aus der Pressemitteilung der heutigen Ministerratssitzung, Anlage 1):

 

• Das Gesundheitsministerium wird Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern zunächst bis zum Ende der Osterferien (einschließlich 19.04.2020) untersagen. Bei Veranstaltungen zwischen 500 und 1.000 Teilnehmern werden die Kreisverwaltungsverwaltungsbehörden eine genaue Risikobewertung vornehmen, im Zweifel wird Zurückhaltung empfohlen. Das Gesundheitsministerium wird ab morgen dazu eine Hotline für Bürgermeister und Gemeinden einrichten. Bei Veranstaltungen unter 500 Personen soll es weiterhin die Entscheidung jedes Einzelnen sein, ob diese durchgeführt oder besucht werden. Bei der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert Koch-Instituts und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

 

• Staatliche Theater, Konzertsäle und Opernhäuser werden ab dem 11.03.2020 komplett bis zum Ende der Osterferien schließen.

 

• Der Beginn der Vorlesungszeiten an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie Kunst- und Musikhochschulen wird auf den 20.04.2020 verschoben. Der Forschungsbetrieb wird weitergehen. Die Vorlesungszeiten an den Universitäten beginnen regulär erst am 20.04.2020. Der Ministerrat bittet zudem jeden Einzelnen, abzuwägen, was ihm im Alltag so wichtig ist, dass er darauf in nächster Zeit nicht verzichten kann.

 

Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger hat unter anderem das LGL eine Hotline eingerichtet, die täglich besetzt ist. Bereits seit Ende Januar können unter der Telefonnummer 09131/6808-5101 Fragen gestellt werden. Das Personal hierfür wurde aufgestockt.

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Ferner hat am 06.03.2020 hat das Bayerische Gesundheitsministerium eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Kinder, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben, keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten dürfen (Anlage 3). Die Kitas wurden bereits am 07.03.2020 durch das StMAS mittels BayKiBiG-Newsletter informiert.

 

Seit 10.03.2020 zählt ganz Italien zu den Hochrisikogebieten.

Nach den aktuell geänderten Empfehlungen können nun leicht erkrankte Patienten ohne Risiko-faktoren für Komplikationen bei Gewährleistung einer ambulanten Betreuung durch einen behandelnden Arzt sowie im Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt bis zur vollständigen Genesung im häuslichen Umfeld behandelt werden (Anlage 4).