Ausweispflicht in Deutschland

 

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldpflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

 

Ein Verstoß gegen die Ausweispflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

 

Bei Überschreiben einer Auslandsgrenze ist grundsätzlich das Mitführen eines gültigen Personalausweises/Reisepasses altersunabhängig vorgeschrieben. Die Einreisebestimmungen sind in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt.

Aus Haftungsgründen kann seitens der Passbehörde keine Auskunft über Einreisebestimmungen erteilt werden. Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Botschaften der jeweiligen Länder und das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de).

 

Hier finden Sie Hinweise zur Ausstellung von Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepässe. Den Bearbeitungsstand Ihres neuen Dokuments oder die Abgabe einer Verlusterklärung können Sie im Bürgerbüro-Online einfach von daheim aus erledigen.