Ansprechpartner: Herr Ostermeier, Tel: 0871 / 303-88, E-Mail: standesamt@markt-altdorf.de
Aufgrund Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt der Markt Altdorf folgende Satzung:
Teil I
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten
(1) Die Marktgemeinde erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für die damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen Gebühren.
(2) Als Gebühren werden erhoben:
- Gebühren für die Grabstätte (§ 4)
- Leichenhausgebühren (§ 5)
- Sonstige Gebühren (§ 6)
- Gebühren für Friedhofsdienste bei Bestattungen (§ 7)
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist,
- wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,
- wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,
- wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat,
- wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt.
(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr
(1) Die Gebühr entsteht
- im Fall des § 2 Abs. 1 Nr. 1 mit der Inanspruchnahme der nach dieser Satzung gebührenpflichtigen Leistung,
- im Fall des § 2 Abs. 2 Nr. 2 mit der Bestätigung der Antragstellung durch die Marktgemeinde,
- im Fall des § 2 Abs. Nr. 3 mit der Auftragerteilung,
- im Fall § 2 Abs. 1 Nr. 4 mit der Zuteilung des Nutzungsrechts.
(2) Die Gebühr wird mit Zustellung des Gebührenbescheids fällig.
Teil II
Einzelne Gebühren
§ 4 Grabgebühren
(1) Gebühren für die einzelnen Grabarten:
Grabart: |
Gebühr pro Jahr |
Gebühr bei voller Laufzeit |
1. Kindergrabstätte |
20,- € |
100,- € (5 Jahre) |
2. Einzelgrabstätte |
35,- € |
700,- € (20 Jahre) |
3. Familiengrabstätte |
52,- € |
1040,- € (20 Jahre) |
4. Urnengrabstätte |
34,- € |
340,- € (10 Jahre) |
5. anonyme Urnengrabstätte |
-,- € |
320,- € |
6. Zweifach-Urnennische |
65,- € |
650,- € (10 Jahre) |
7. Vierfach-Urnennische |
100,- € |
1000,- € (10 Jahre) |
(2) Die Gebühr für die Urnennische ist erstmalig für mindestens 10 Jahre zu entrichten. Bei erstmaligem Erwerb einer Grabstätte ist die Gebühr für die volle Laufzeit zu entrichten.
(3) Bei der Bestattung von Verstorbenen, die nicht im Marktgemeindebereich wohnhaft waren, wird ein Aufschlag von 50 % der Grabgebühr erhoben. Von der erhöhten Bestattungsgebühr kann abgesehen werden, wenn es sich um Verstorbene der jeweiligen Pfarrei oder um Mitbürger handelt, die bereits eine Grabstätte im Gebiet der Marktgemeinde haben oder hier einst zeitlich lange gelebt haben.
(4) Für die Verlängerung des Grabnutzungsrechts gelten die Jahresgebühren entsprechend Absatz 1.
(5) Die Verlängerung des Benutzungsrechts soll nur für 5, 10, 15 Jahre, höchstens jedoch für 20 Jahre erfolgen. Ausnahmen können durch die Friedhofsverwaltung zugelassen werden.
Ist bei einer Bestattung die Dauer des Benutzungsrechts kürzer als die Ruhefrist, ist das Benutzungsrecht mindestens bis zum Ende der Ruhefrist zu verlängern.
§ 5 Leichenhausgebühren
Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt bei
- einer Sargbestattung 200,- €
- einer Urnenbestattung 60,- €
§ 6 Sonstige Gebühren
An sonstigen Gebühren werden erhoben:
1. Gebühr für schriftliche Auskünfte von 3,- bis 15,- €
2. Gebühren für die Erlaubnis zur Errichtung 50,- €
eines Grabdenkmals abweichend von der
Friedhofssatzung
3. Gebühr für die Genehmigung eines Grabmals 25,- €
4. Gebühr für jeden Erwerb bzw. jede 15,- €
Verlängerung einer Grabstätte
5. Gebühren für die Gestattung von Ausnahmen nach Aufwand
6. Fundament für einen Grabstein 135,- €
7. Platte für Zweifach-Urnennische an der Urnenmauer 60,- €
Platte für Vierfach-Urnennische an der Urnenmauer 90,- €
Platte für Zweifach-Urnennische an den Urnenstelen 175,- €
8. Gebühr zur Genehmigung zur Ausgrabung 30,- €
und Umbettung einer Leiche oder Urne
9. Ausfertigung einer Graberwerbsurkunde 6,- €
10. Nicht aufgeführte Leistungen sowie Leistungen Dritter werden in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten, bei einer ansonsten nicht erforderlichen Rechnungsstellung durch die Marktgemeinde für einen beauftragten Dritten mit einem 10-prozentigen Zuschlag berechnet.
§ 7 Gebühren für Friedhofsdienste bei Bestattungen
Pos. |
Beschreibung der Leistung |
Einheit |
Preis je Einheit (Netto) |
1. |
Betreuung des Friedhofgebäude und der Friedhöfe |
||
1.1 |
Annahme der/des Verstorbenen oder der Urne und Verbringung in das Leichenhaus: - Öffnen und Schließen des Leichenhauses - Entgegennahme von Sarg oder Urne - Entgegennahme und Kontrolle der Bestattungs- bzw. Überführungspapiere und ggf. deren Weitergabe an die Friedhofsverwaltung |
1 Mann |
46,- € |
1.2 |
Herausgabe eines im Leichenhaus hinterstellten Verstorbenen oder einer Urne: - Öffnen und Schließen des Leichenhauses - Herausgabe des Sarges oder der Urne - Übergabe der Überführungs- und Beerdigungspapiere an den Abholer |
1 Mann |
25,- € |
1.3 |
Öffnen und Schließen des Leichenhauses zur persönlichen Abschiednahme und Aussegnung: - Öffnen und Schließen des Leichenhauses - Öffnen und Schließen des Sarges - Wartezeit |
1 Mann |
37,- € |
1.4 |
Aufbahrung des Sarges oder der Urne für die Trauerfeier im Leichenhaus: - Stellung der Grunddekoration im Leichenhaus, (Weihwasserkessel, Kerzenständer, …) - Aufbahrung des Sarges/der Urne im Leichenhaus - Entgegennahme von Kränzen und Blumen zur Trauerfeier - Durchführung der Dekorationsarbeiten im Leichenhaus - Öffnen und Schließen des Leichenhauses zur Trauerfeier |
1 Mann |
58,- € |
1.5 |
Reinigung der Leichenhalle und der zur Trauerfeier benutzten Räume: - Reinigung der benutzten Räume vor und nach jeder Bestattung - Dies umfasst folgende Räume: Leichenhalle, Aufenthaltsräume und ggf. Werkzeug- und Geräteraum |
je ang. Stunde |
20,- € |
2. |
Durchführung der Bestattung |
||
2.1 |
Leitung der Bestattung: - Einweisung ortsunkundiger Pfarrer und Redner - Einweisung der Sarg- oder Urnenträger - Koordinierung der Traueransprachen und ggf. der Musik - Zusammenstellung des Trauerkonduktes - Läuten der Friedhofsglocke - Leitung des Trauerkonduktes - Überwachung der Trauerfeier und des Bestattungsvorganges - Entgegennahme und Niederlegung von Blumen und Kränzen am Grab |
1 Mann |
12,- € |
2.2 |
Transport des Sarges zum Grab und Absenken des Sarges in das Grab: - Sarg-/Kreuzträger in einheitlicher Kleidung, pro Person |
1 Mann |
88,- € |
2.3 |
Transport der Urne zum Grab und Absenken des der Urne in das Grab: - Sarg-/Kreuzträger in einheitlicher Kleidung, pro Person |
1 Mann |
18,- € |
2.4 |
Blumen und Kränze: - Transport der Blumen zum Grab - Auflegen der Blumen auf das Grab |
pro Kranz / Schale |
4,50 € |
3 |
Öffnen und Schließen der Gräber |
||
3.1 |
Öffnen und Schließen eines Erdgrabes: - Abmessung: 2,20/0,90/Tiefe 160 m: - Ausheben des Grabes per Hand oder soweit möglich mit einem Friedhofsbagger - Fachgerechter Grabverbau nach VSG 4.7 - Randsicherung durch Auslegung von trittsicheren Bohlen nach VSG 4.7 - Auslegung der Versenkseile und Querhölzer - Zwischenlagerung des Grabaushubs im Erdcontainer - Aufstellen von Erdkisten und Einwurfschaufeln, Weihwasserkesseln (wie ortsüblich) - Verfüllen und Schließen des Grabes per Hand oder soweit möglich mit einem Friedhofsbagger - Anlage eines vorläufigen aber ordentlichen Grabhügels - Deponieren von überschüssigem Grabaushub an dem vorgesehenen Platz des Friedhofsgeländes |
pro Grabstätte |
175,- € |
3.2 |
Zuschlag zur Pos. 3.1 für Tieferlegung: - Abmessung: 2,20/0,90/Tiefe 2,50 |
pro Grabstätte |
40,- € |
3.3 |
Öffnen und Schließen eines Kindergrabes: - Abmessung 1,20/0,60/Tiefe 1,30 - Im übrigen wie Position 3.1 |
pro Grabstätte |
110,- € |
3.4 |
Öffnen und Schließen eines Urnenerdgrabes: - Ausheben des Grabes - Aufstellen von Erdkisten und Einwurfschaufeln, Weihwasserkesseln (wie ortsüblich) - Verfüllen und Schließen des Grabes - Anlage eins vorläufigen aber ordentlichen Grabhügels - Deponierung von überschüssigem Grabaushub an dem vorgesehenen Platz des Friedhofsgeländes |
pro Bestattung |
77,- € |
3.5 |
Öffnen und Schließen eines Urnenwandgrabes: - Falls erforderlich, Entnahme einer früher beigesetzten Urne, Unterstellung im Leichenhaus - Aufstellung von Weihwasserkesseln (wie ortsüblich) - Wiedereinstellung einer entnommenen Urne |
pro Bestattung |
36,- € |
3.6 |
Erschwerniszuschlag Sargübergröße: - > Normalabmessung: 200x70 cm - Zeitlicher Mehraufwand pro Person und Stunde |
pro Stunde |
36,- € |
3.7 |
Erschwerniszuschlag Frost: - Zeitlicher Mehraufwand pro Person und Stunde |
pro Stunde |
28,- € |
3.8 |
Erschwerniszuschlag Stein und Fels: - Zeitlicher Mehraufwand pro Person und Stunde |
pro Stunde |
28,- € |
3.9 |
Erschwerniszuschlag Altfundamente: - Zeitlicher Mehraufwand pro Person und Stunde |
pro Stunde |
20,- € |
3.10 |
Erschwerniszuschlag Wurzeln: - Zeitlicher Mehraufwand pro Person und Stunde |
pro Stunde |
20,- € |
3.11 |
Kompressoreinsatz bei Pos. 3.7-3.9 - pro Stunde |
pro Stunde |
35,- € |
3.12 |
Stromaggregat bei Pos. 3.7-3.9 - pro Stunde |
pro Stunde |
12,- € |
3.13 |
Umlegen nicht standsicherer Grabmale, wenn bei Grabarbeiten Gefahr in Verzug ist: |
pro Stein |
31,- € |
3.14 |
Sandböden: - Zeitlicher Mehraufwand pro Person und Stunde |
pro Stunde |
18,- € |
3.15 |
Verwendung einer Gleitschalung pauschal: |
|
32,- € |
4 |
Exhumierung und Umbettung |
||
4.1 |
Exhumierung oder Umbettung eines Verstorbenen aus einem Erdgrab, zzgl. zu den Pos. 3.1-3.3 - Freilegung und Ausgrabung des Sarges - ggf. Umbettung des Verstorbenen in einen neuen Sarg bzw. die sterblichen Überreste in eine Gebeinekiste - Desinfektion der Arbeitskleidung und der Arbeitsgeräte - Wiederbeisetzung |
pro Umbettung |
195,- € |
4.2 |
Umbettung einer Urne aus einem Erdgrab, zzgl. zur Pos. 3.4: - Freilegung, Ausgrabung und Säuberung der Urne |
|
-/- € |
4.3 |
Umbettung einer Urne aus einer Urnenwand, zzgl. zur Pos. 3.5 - Entnahme und Säuberung der Urne |
|
-/- € |
5 |
Regiearbeiten |
||
5.1 |
Stundenlohn pro Person |
|
33,19 € |